Investitionskostenzuschüsse – Richtlinien zur Förderung
Investitionskostenzuschüsse – Richtlinien zur Förderung
Ab 1. April 2015 mindestens 4500,-€ und bis zu 7750,-€ Förderung bei Umrüstung auf eine Erdwärme-Heizungsanlage mit Erdwärmesonden. Wir beraten Sie gern zu Ihrem individuellen Projekt.